Scheidung

Die Ehe ist ein viel zu interessantes Experiment, um es nur einmal zu versuchen (Rita Hayworth)

Die Scheidungskosten nehmen bei einer gerichtlichen Trennung in der Regel eine zentrale Rolle ein. Hierbei spielen  vier Fragen eine übergeordnete Rolle:

  1. Die Höhe der Nettoeinkünfte beider Eheleute
  2. Der Zeitpunkt der Eheschließung
  3. Die Existenz unterhaltsberichtigter Kinder
  4. Handelt es sich um eine einvernehmliche Trennung

Im Falle des gemeinsamen Nettoeinkommens kann man grundsätzlich festhalten, dass die Scheidungskosten bei geringen Einkommen ebenfalls gering ausfallen. In einigen Fällen kann sogar eine Prozesskostenhilfe beantragt werden. Eventuelle Unterhaltszahlungen werden ebenso mit den Gesamtkosten der Scheidung verrechnet und tragen zu ihrer Senkung bei. Gleiches gilt ferner für den Fall, dass es sich um eine einvernehmliche Trennung handelt. Hierbei besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam von einem Anwalt betreuen zu lassen, was die Kosten wiederum senkt.

Weitere umfangreiche Informationen zum Thema Scheidungskosten finden Sie auf der Internetseite: scheidungskosten.com

Die Inhalte dieser Seiten geben eine persönliche Meinung wider. Sie stellen KEINE Rechsberatung dar! Wenden Sie sich an ggf. für eine Beratung an einen Scheidungsanwalt!


Datenschutzerklärung
Eigene Webseite von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!