Die Scheidungskosten nehmen bei einer gerichtlichen Trennung in der Regel eine zentrale Rolle ein. Hierbei spielen vier Fragen eine übergeordnete Rolle:
Im Falle des gemeinsamen Nettoeinkommens kann man grundsätzlich festhalten, dass die Scheidungskosten bei geringen Einkommen ebenfalls gering ausfallen. In einigen Fällen kann sogar eine Prozesskostenhilfe beantragt werden. Eventuelle Unterhaltszahlungen werden ebenso mit den Gesamtkosten der Scheidung verrechnet und tragen zu ihrer Senkung bei. Gleiches gilt ferner für den Fall, dass es sich um eine einvernehmliche Trennung handelt. Hierbei besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam von einem Anwalt betreuen zu lassen, was die Kosten wiederum senkt.
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