Scheidung

Die Ehe ist ein viel zu interessantes Experiment, um es nur einmal zu versuchen (Rita Hayworth)

Der Scheidungsablauf unterteilt sich üblicherweise in vier Abschnitte:

  1. Zuallererst muss man natürlich einen Rechtsanwalt mit seiner Scheidung beauftragen. Hierfür gibt es spezielle Formulare, die man in vielen Fällen auch online an das jeweilige Anwaltsbüro senden kann. Daraufhin prüft der Anwalt ihre Daten und übergibt einen entsprechenden Scheidungsantrag an das zuständige Familiengericht.  Dies geschieht häufig binnen eines Werktages.
  2. Sobald das Familiengericht ihren Antrag vorliegen hat, wird man schriftlich über den Eingang informiert sowie zur Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses aufgefordert. Erst nach Zahlung dieser Kosten erhält der Ehepartner den Scheidungsantrag.
  3. Als nächstes wird der Versorgungsausgleich überprüft. Hierbei muss unbedingt beachtet werden, dass diese Überprüfung bei Ehedauern unter drei Jahren nur auf Antrag hin in die Wege geleitet wird.  Schlussendlich wird hiernach zum Familiengericht ein Scheidungstermin festgesetzt.
  4. Der letzte Gang der Scheidung führt in den Gerichtssaal.  In diesem Kontext gilt es für den Richter zwei zentrale Fragen zu klären. Zum einen ob das Trennungsjahr eingehalten wurde und zum anderen ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist.  In der Regel sind diese beiden Sachverhalte schon im Vorfeld geklärt worden, so dass der Gerichtstermin bei einvernehmlichen Scheidung häufig nur wenige Minuten beansprucht.

Eine Scheidung einreichen können Sie hier. Einen Scheidungsauftrag online finden Sie hier
 

Die Inhalte dieser Seiten geben eine persönliche Meinung wider. Sie stellen KEINE Rechsberatung dar! Wenden Sie sich an ggf. für eine Beratung an einen Scheidungsanwalt!


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