Scheidung

Die Ehe ist ein viel zu interessantes Experiment, um es nur einmal zu versuchen (Rita Hayworth)

Das Scheidungsrecht stellt ein sehr komplexes Fachgebiet dar, wobei die folgenden Fragen und Sachverhalte eine zentrale Rolle einnehmen.

 

Wann ist eine Scheidung überhaupt möglich?

 

Eine rechtskräftige Scheidung kann erst nach dem so genannten Trennungsjahr vollzogen werden. In diesem Kontext müssen die beiden Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben, was nicht nur räumlich, sondern auch in materieller Hinsicht gilt. Gemeinsame Aktivitäten sowie Freundschaftsdienste wie Kochen, Waschen o.ä. sind diesbezüglich verboten.

 

Scheidung ohne Trennungsjahr?

 

In einigen Ausnahmefällen kann eine rechtkräftige Scheidung bereits vor dem Ablauf des Trennungsjahres erfolgen. Hierbei müssen jedoch besondere Umstände vorliegen, wobei die Verletzung der ehelichen Treuepflicht nicht hierunter fällt. Besondere Umstände wären beispielsweise Misshandlungen, fortwährende Beleidigungen oder Drogenmissbrauch.

 

Was versteht man unter Versorgungsausgleich?

 

Im Rahmen des  Versorgungsausgleiches werden die gemeinsamen Rentenansprüche der Eheleute seit Anbeginn der Eheschließung bis zur Scheidung zusammengerechnet und geteilt. Hierbei werden nicht nur die gesetzlichen Rentenansprüche miteinbezogen, sondern darüber hinaus zudem private Lebensversicherungen oder eventuelle Pensionen im Zuge der Beamtenversogung.

Die Inhalte dieser Seiten geben eine persönliche Meinung wider. Sie stellen KEINE Rechsberatung dar! Wenden Sie sich an ggf. für eine Beratung an einen Scheidungsanwalt!


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